STARTOFFICE MÜNSTER wurde in der Vergangenheit als Single-Tenant-Objekt angemietet, daher ist die Abtrennung einzelner Mietbereiche zu Mietbeginn ggf. noch nicht abgeschlossen.
Soweit möglich, werden die Versorgungsverträge künftig direkt zwischen Mieter und Versorger geschlossen und der Verbrauch entsprechend direkt abgerechnet. Der Mieter hat jedoch keinen Anspruch auf einen entsprechenden Umbau der Anlagen oder den Einbau von Zwischenzählern.
Die Stromversorgung des Objektes erfolgt aktuell über einen Energie-Contractor.
Über die künftige Stromversorgung wurde noch nicht abschließend entschieden.
Sobald die technischen Voraussetzungen für den Abschluss eigenständiger Versorgungsverträge für die angemietete Mietfläche vorliegen, kann die Vermieterin von der Mieterin den Abschluss eigenständiger Versorgungsverträge verlangen.

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